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Traufständiges, schlichtes Wohnhaus des frühen 19. Jhs. in städtebaulich bedeutender Position an der Abzweigung der Hallgartener Straße von der Rheingaustraße, damit den Eingang zum alten Ortskern markierend. Durch Schaufenstereinbau im Erdgeschoss und teilweise Fachwerkfreiliegung des Obergeschosses in der Fassadenwirkung verändert. Ursprünglich ganz verputzt, mit geschosstrennendem Holzgesims und Betonung des mittigen Eingangs mit Treppe, Oberlicht und Holztür mit profilierter Füllung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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