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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Oestrich
  • Kirchplatz
Kirchhof
Flur: 14
Flurstück: 155/1

Ehemals befestigter Kirchhof, von Mauerresten umgeben.Tore waren außer an der Burggasse auch am Markt und zur Schulgasse hin vorhanden. Eine Belegung des Friedhofs erfolgte um 1000 bis 1822. Die ehemalige Michaelskapelle diente als Beinhaus. Über dem Eingang Spruchinschrift: „Hie bet recht nach recht. Hie liegt der Her bey dem Knecht. Nun ziehet alle herbey, wer da edel oder onedel sey. Hie seit ihr alle gleich, hie liegt der arm bey dem reich. Hie leigt der reich bey dem armen, Gott wolle sich über mich erbarmen. Und nem euch alle gleich zu ihm in sein ewig reich."

Kreuzigungsgruppe

an der Ostseite des Kirchhofs unter barockem, geschwungenen Schutzdach auf Säulen. Kruzifix von 1678, Nebenfiguren um 1510/20 mit ergänzten, vielleicht 1678 hinzugefügten Köpfen. Werke eines unbekannten Meisters unter Einfluss der Werkstatt Hans Backoffens.

Grabplatten

im Boden vor der Kreuzigungsgruppe, stark abgewittert und abgetreten.

Grabsteine

Zwei Grabsteine des 17./18. Jhs. neben der Kreuzigungsgruppe.

Grabstein der Marg. Hubertin 1674.

Grabstein in Kreuzform, 18. Jh., in die Mauer eingelassen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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