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Schmales, traufständiges Fachwerkwohnhaus auf erhöhtem Bruchsteinsockel an einem rechtwinkligen Knick der Kranenstraße. Nach neu aufgemalter Jahreszahl 1712 erbaut. Ungewöhnliche Fensterstellung in den Randgefachen. Das schlichte, überwiegend konstruktive Fachwerk ohne Geschossvorsprung (mit geschnitztem Eckständer als neuerer Zutat) erhält seinen Reiz durch die symmetrische Einteilung mit Brüstungszierformen im Obergeschoss. Einseitig abgewalmtes Dach mit modernen Gauben. Gemauerter Treppenaufgang zum Eingang, straßenseitiger Kellereingang; daneben ein weiterer Ein- oder Durchgang. Städtebaulicher Wert als Bestandteil der kleinteiligen, geschlossenen Bebauung in diesem Bereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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