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Innerhalb einer mauerumschlossenen Grundstücks von der Gasse zurückliegendes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit dominantem Zwerchhaus. Dort im Traufbereich stuckierte Gebälkzone und (neu angebrachtes) inschriftliches Baudatum 1690. Zwerchhaus mit kleinem Firstwalm auf Konsole und Zierfachwerk. Ansonsten wurde das früher freistehende Gebäude durch Um- und Anbauten verändert. Ein wichtiges Element des Straßenbildes bildet die relativ niedrige, spitzkronige und leicht unregelmäßig verlaufende Einfriedungsmauer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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