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Hofreite des 18. Jhs., bestehend aus breitgelagertem giebelständigem Wohnhaus und anschließendem eingeschossigem Nebengebäude in Traufstellung mit schmalem Hofzugang. Das äußerlich modern veränderte, jedoch in der Substanz erhaltene Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach stellt neben dem bedeutenden Anwesen Nr. 17 ein wichtiges raumbildendes Element am Kapellenplatz dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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