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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus innerhalb der geschlossenen Bebauung. Eine geschnitzte Tafel mit Zimmermanns-Zunftzeichen, bez. „HH L 1654", weist auf Erbauungszeit und Beruf des Bauherrn hin. Modern verändertes massives Erdgeschoss; früher hier zwei Stichbogenfenster in Sandsteingewänden, daneben überdachtes Hoftor. Reizvolle Giebelfront mit regelmäßigem, ausgewogenem Zierfachwerk. Vielleicht ehemals mehrteilige Fenstergruppe im Obergeschoss.
Um 1937 wurde im Hinterhaus, dem sog. Gesindehaus, durch den Bewohner Eduard Rosenthal ein Betraum für die Oestricher Juden eingerichtet. Der Raum wurde 1938 verwüstet, der kleine Fachwerkbau 1956 abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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