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Dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus in Ständer-Rähm-Mischbauweise des frühen 16. Jh. Die Fachwerkkonstruktion des stattlichen Baues über einer markanten Ecksituation ist nicht einsichtig. Das Anfang des 18. Jh. veränderte Erdgeschoß ist mit Blendsteinen versehen, das Obergeschoß ist verschindelt. An der Traufseite ist die ursprüngliche Ständerkonstruktion einsehbar. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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