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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Oestrich
  • Markt 8
Altes Rathaus
Flur: 14
Flurstück: 78/1

1357 wird eine Halle als Gerichtsort von Schöffen und Schultheiß genannt, 1563 begegnet in Oestrich ein Gemeindehaus. Das heutige Rathaus soll 1504 errichtet und 1684 unter Benutzung älterer Teile neu erbaut worden sein. Eine weitgehende Wiederherstellung nach Schäden des 30jährigen Krieges ist um 1650 anzunehmen. Rathaus bis 2005, jetzt private und gastronomische Nutzung.

An der südöstlichen Marktplatzseite gelegener, stattlicher Massivbau zwischen steilen Schildgiebeln. Fensteröffnungen des Obergeschosses schlicht rechteckig. Öffnungen des Erdgeschosses verändert; hier zwei rundbogige Kellereingänge, seitlich eine Durchfahrt zum Hof. Hinter dem heutigen Tor ein älteres, spitzbogiges Torgewölbe. Verschiefertes hohes Satteldach mit kleinen, durch reizvolle Spitzhelme bekrönte Gauben. Ein vielfach beschriebener, spätgotischer Kaminaufsatz wurde nach 1950 entfernt. (siehe Abb. S. 75) Im Erdgeschoss eine Halle mit Bogenöffnungen und Rechteckfenstern in Sandsteingewänden, die von außen zugemauert und weitgehend durch Putz verdeckt wurden. Hofseitig ein vermauertes Portal mit Schulterbogensturz in Sandsteingewände mit Stabprofil, darüber zweiteiliges, gekehltes Fenster. Im Inneren trägt eine in Renaissanceformen geschnitzte Holzsäule mit Volutenkonsolen und inschriftlichem Baudatum „1654 D 31 IUNI" den Unterzug der Halle. An Fenster- und Türöffnungen sind Reste einer rahmenden Architekturmalerei, wohl aus der Bauzeit um 1500 stammend, erhalten. Hof und Rückseite des Rathauses wurden modern verändert. Östlich der Durchfahrt enthält das Erdgeschoss ältere, kreuzgewölbte Räume, darunter vielleicht den ehemaligen Kerker. Darüber Fachwerkobergeschoss in Formen um 1720. Eine davor gelegene, massive, hohe, abgewinkelte Freitreppe diente dem Zugang der im Obergeschoss über der Halle gelegenen Amtsräumen. Auch der darüber liegende Dachraum wurde bereits im 18. Jh. ausgebaut. Hier (gegenwärtig nicht sichtbar unter Verkleidung) eine reich profilierte Lehmstuckdecke. Über beiden Bauteilen einheitliche Dachkonstruktion aus der Mitte des 17. Jhs. (1651, 1645d).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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