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Zwei Eckpfosten als sichtbare Reste des modern überformten und damit weitgehend unkenntlich gemachten Fachwerkgebäudes aus dem 17. Jh. Die Pfosten zeigen eine sorfältig ausgeführte ornamentale Schnitzerei, an der Ostecke eine Kombination von gedrehtem und geflochtenem Tau mit Schuppenstäben, an der halb eingebauten Westecke ein flächiges Ornament mit ähnlicher Eckbetonung, jeweils oben und unten durch kapitellartige Voluten abgeschlossen. Vergleichbare Eckpfosten mit renaissancehaften Motiven an einigen weiteren Bauten in Oestrich gehen bis in das ausgehende 16. Jh. zurück.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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