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Dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus dem Jahr 1724 über einer Ecksituation mit einem Ständergefüge in den beiden unteren Geschossen über einer ausgeprägten Sockelzone. Ein eingelegter Rundstab ziert den durchgehenden Eckständer. Über einem gering auskragenden Geschoßüberstand erhebt sich ein Vollgeschoß mit einem konstruktiven Gefüge aus einfach verriegelten Stockwerkstreben. Die Ecksituation zur Steinborngasse prägend, ist das Haus aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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