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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Oestrich
  • Rheingaustraße 21
Ehem. ev. Betsaal und Pfarrhaus
Flur: 14
Flurstück: 330/132

Am damaligen östlichen Ortsrand neben der Fabrik Koepp kaufte 1891 die evangelische Gemeinde ein Wohngebäude als Pfarrhaus an; Gottesdienste fanden zunächst noch im Peez''schen Haus (Rheinallee 1) statt. Der neben dem Pfarrhaus gelegene kleine Saalbau der Winzerhalle diente seit Ende 1893 bis zum Neubau der ev. Kirche Mittelheim 1957 als Betsaal.

Um 1800 entstandenes, traufständiges, über sieben Achsen gestrecktes Wohnhaus mit schlichter Putzfassade und Krüppelwalmdach; früher mit straßenseitigem Eingang und zwei Gauben.

Östlich anschließend die um 1890 erbaute, 1893 zum Betsaal umgestaltete Winzerhalle. Die schmale Giebelfront enthielt außer einem Kreuzaufsatz und mittigem Rundfenster zwei schmale, hochformatige Rundbogenfenster, wie sie in der östlichen Längswand erhalten sind. Fassade teils backsteinsichtig, teils verputzt. Im Inneren das hölzerne Sprengwerk der sichtbaren Dachkonstruktion als Bestandteil des schlichten, weitgehend schmucklosen Raumes. Die Gestaltung entspricht zeitgenössischer Industriearchitektur. Nachträgliche Verbreiterung der Giebelfenster unter Beibehaltung von Resten der kleinteilig-geometrischen Bleiverglasung. Neuerer Umbau des Innenraumes für die jetzige Ladennutzung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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