Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Eingeschossige, landhausartige Villa der Zeit kurz vor 1900. In eigenwilliger, markanter Form zeigt der durch seinen steilen, mittigen Giebel beherrschte Bau die Verbindung von renaissancehaften mit ländlichen Motiven in der Kombination von zweifarbigem, in der Brüstung als Schmuckfries gestaltetem Klinkermauerwerk, sgraffitiartiger Bemalung der Bogenfelder über den Mittelfenstern und Fachwerkelementen im Bereich des Kniestockes und des erkerartig überbauten seitlichen Eingangs. Wohlerhaltene historistische Details. Schmiedeeiserner Zaun mit Backsteinpfosten. Wichtiger Bestandteil der Baugruppe Nr. 18-26.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |