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Winkelbau an städtebaulich bedeutsamer Stelle, den Eingang zur geschlossenen Bebauung des alten Ortskerns markierend. Im massiven Erdgeschoss ehemals eine schlichte Tür sowie eine rundbogige Hofeinfahrt zur Rheingaustraße; durch neue Ladenarkaden ersetzt. Obergeschoss aus qualitätvollem, stellenweise nachträglich verändertem Fachwerk des 17. Jhs., gekennzeichnet durch einer Reihung von Mannfiguren mit geschwungenen, genasten Streben. Verschiefertes Dach mit modernen Gauben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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