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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Oestrich
  • Rheingaustraße 58
Flur: 16
Flurstück: 173

Wohnhaus auf dem Gelände des ehemaligen Gottesthaler bzw. Stabloer Hofes. Ursprünglich eingeschossiges Ökonomiegebäude (vielleicht Kellerei/Küferei) mit Keller. Später zeitweise Post. Erbaut im 18. Jh. (nach Inv. 1965: 1726), Aufstockung um die Mitte des 19. Jhs. Von ehemals zwei Torfahrten wurde die linke bei einem Umbau 1899 beseitigt. Langgestrecktes, traufständiges Wohnhaus von neun Achsen mit überbauter Hofeinfahrt. Über massivem Erdgeschoss geringfügig vorkragendes Fachwerkobergeschoss, einheitlich verputzt. Obergeschossfenster mit geschmiedeten Brüstungsgittern. Bestandteil der alten Ortsstruktur, städtebauliche Bedeutung als Fassung des Straßenraumes.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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