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Das ursprünglich eingeschossige, früher zum Stabloer Hof gehörige Wirtschaftsgebäude wurde kurz vor 1900 um ein Geschoss erhöht. Langgestrecktes, traufständiges Wohnhaus mit Hofdurchfahrt. Wesentlicher Bestandteil der geschlossenen Zeile mit raumbildender Wirkung im der Rheingaustraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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