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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Oestrich
  • Rheingaustraße 64
Ehem. Backhaus
Flur: 16
Flurstück: 177/2

Nach Überlieferung Gemeines Backhaus seit der 2. Hälfte des 15. Jhs. Danach private Bäckerei bis in die Mitte des 20. Jhs.

Im Ortszentrum gelegener, stattlicher Fachwerkbau von 1654(d) über älterem Gewölbekeller. Eine an der Ecke des Obergeschosses angebrachte geschnitzte Bautafel, ehemals Brüstungsfüllung, zeigt ein Bäcker-Zunftzeichen mit Inschrift „IOHANNES CINDER ANNO 1614". Eingang mit Oberlicht und qualitätvoller, zweiteiliger Haustür mit Rocailleschnitzerei aus der Mitte des 18. Jhs. Am hofseitigen Kellereingang das Datum 1584. Ein Steinbackofen mit Schornstein wurde 1970 abgebrochen; das Fundament ist im Keller erhalten. Massives Erdgeschoss mit einfachen Sandsteingewänden. Obergeschoss und Giebel wurden nach Umgestaltung des 18. Jhs. verschiefert, die Fensterstellung der südlichen Traufseite um 1900 verändert. Westliche Giebelwand aus vollständig erhaltenem Zierfachwerk mit geschweiften Andreaskreuzen. Hohes, schiefergedecktes Satteldach mit kleinen Firstwalmen auf Konsolen. Ungewöhnliche Dachkonstruktion, bestehend aus stehendem auf liegendem Stuhl (siehe Abb. S. 85); Veränderung durch moderne Gauben. Im Inneren einige Ausstattungsteile des 18. und 19. Jhs. erhalten (Treppe, Türen, schlichte Stuckdecke).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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