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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Oestrich
  • Rheinstraße 1
Flur: 14
Flurstück: 36/7

Aus zwei Häusern unterschiedlicher Entstehungszeit bestehende Gebäudegruppe. Nach 1650 errichtete hier der Keller des Klosters Eberbach in Geisenheim, Johann Huperth van Bergh, ein Wallone aus Malmédy, eine Brauerei mit Ausschank – die spätere Brauerei Winkel.

Spätmittelalterliches Wohnhaus der Zeit um 1500 an der Einmündung der Gasse. Hoher, sehr steiler, nach Nordosten zur Rheinstraße orientierter Giebel (früher Blendgiebel) mit ab Obergeschoss aus der Wand vortretendem, mittigem Kamin auf spitzbogiger Auskragung. Als Konsolstein des Obergeschossvorsprungs wurde ein romanischer Türsturz (von der alten Kirche?) mit Kreuzemblem und Rosette eingebaut, dabei auf der abgearbeiteten Stirnseite mit einer Maske verziert. Das Obergeschoss traufseitig ursprünglich vermutlich aus Fachwerk, später massiv ersetzt. Nach Westen anschließend ein in jüngerer Zeit aufgestockter Anbau, dessen ursprüngliche südwestliche Giebelwand, ebenfalls mit Kamin, sich noch im Mauerwerk abzeichnet. Jüngere Dachdeckung aus Handformziegeln, Fledermausgauben. Spätmittelalterlicher, nur noch selten im Rheingau erhaltener Haustyp.

Im rechten Winkel daran anschließendes Wohnhaus auf polygonal verschobenem Grundriss. Fachwerkgeschoss mit auffälliger, zum Rheinufer orientierter Giebelfront über hochliegendem Massivgeschoss. An der stumfwinkligen Ecke zur Rheinstraße mehrseitiger Erker mit Haubendach. Hier eine geschnitzte Brüstungstafel mit Baudatum 1686. Fachwerk mit verziertem Mannfiguren, Fensteröffnungen verändert. Hofseitig vorspringender Giebelanbau, im Obergeschoss ebenfalls aus Fachwerk, verputzt. Dachdeckung Schiefer, kleine alte Gauben. Hofseitig eine altertümliche Haustür. Gestörtes Umfeld (nach Abbrüchen fehlende Hoffassung, moderne Anbauten) der bauhistorisch und städtebaulich wertvollen Gebäudegruppe.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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