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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 17./18. Jhs. an der Ecke Marktgässchen, ähnlich dem Nachbargebäude Nr. 11, relativ breit und von gedrungenen Proportionen, hier jedoch mit Krüppelwalmdach. Über massivem Erdgeschoss leicht vorkragendes Obergeschoss, dessen frühere Verschieferung durch Kunstschiefer ersetzt wurde. Hofmauer mit rundbogiger Einfahrt. Als Teil der relativ einheitlich wirkenden geschlossenen Bebauung in diesem Abschnitt der Rheinstraße von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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