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Zweigeschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoß, das im Jahr 1891 für den Bauherren Philipp Sondermann errichtet wurde. Charakteristisch sind die Fachwerkblenden des Obergeschosses, die das Backsteinmauerwerk wirkungsvoll akzentuieren. An dem Abzweig zur Marburger Straße setzt das Gebäude einen wichtigen städtebaulichen Akzent.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |