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Langgestrecktes, vielleicht aus ehemals zwei Häusern bzw. Wohn- und Wirtschaftstrakt zusammengesetztes Gebäude des 18. Jhs. mit nach Norden einseitig abgewalmtem Satteldach. Im Obergeschoss einheitliche Fenstergewände aus Holz mit Keilsteinmotiv. Im massiven Erdgeschoss der Nordhälfte ovale Lichtöffnungen und abgeschrägte Wandvorlagen, Widerlager der Kellergewölbe. Moderne Veränderungen. Das jetzt durch die Bahnlinie vom Ortskern getrennte Gebäude zeigt die Ausdehnung der historischen Bebauung nach Norden an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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