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In einem Gartengrundstück am westlichen Rand des alten Ortskernes gelegenes biedermeierliches Wohnhaus, erbaut oder durchgreifend umgestaltet um 1800. Nach Osten an die Nachbarbebauung stoßend, westliche Giebelseite freistehend, mit hohem, verschiefertem Krüppelwalmdach. Schlichte, aber wohlproportionierte Putzfassade mit Blendrahmengliederung und regelmäßiger Fensterstellung, traufseitig in Zweiergruppen. Hochformatige Fenster mit eisernen Brüstungsgittern. Giebelgauben mit Stichbogenöffnungen. Alte Gartenmauer aus Bruchsteinen; Einfahrt an der Kranenstraße zwischen Sandsteinpfosten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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