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Villenartiges Doppelwohnhaus, um 1910 errichtet durch den Weinhändler Horz. Spiegelsymmetrisch angelegter, langrechteckiger Baukörper mit verschiefertem Satteldach, gerahmt von zwei Risaliten mit markanten Schweifgiebeln. Fassadengestaltung zurückhaltend, fast streng, mit sparsam eingesetzten Stuckapplikationen. Erdgeschossige Vorbauten mit Austritten im Obergeschoss. An den Schmalseiten jüngere, niedrigere Anbauten mit Walmdach. Zugehörige Einfriedung erneuert. Eine besondere Fernwirkung des am oberen Rand eines Weingartens freistehenden Gebäudes ergibt sich zum Rhein hin.
Ehemalige Wirtschaftsgebäude an der Backhausgasse; der Zusammenhang mit dem Wohnhaus ist aufgrund dichter Neubebauung nicht mehr erkennbar. Eingeschossiger Wirtschaftsbau ebenfalls mit Schweifgiebel und Aufschrift „Jacob Horz 1872".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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