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Zum Brentanohaus gehörige Nebengebäude. Traufständige Massivbauten mit Satteldach und (ehemals verputzten) Giebelwänden aus Bruchstein. Bedienstetenwohnhaus mit überbauter, rechteckiger, von Sandsteinpilastern gerahmter Hofdurchfahrt, abgeschlossen durch hölzernes Tor mit Kassettierung. Nach Süden anschließendes Wirtschaftsgebäude, vielleicht ehemalige Stallung, mit quadratischen kleinen Öffnungen im Erdgeschoss und darübergelegener Ladeluke. Bestandteile der Hofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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