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Traufständiges Wohnhaus einer kleinen Hofreite. Über massivem, niedrigem Erdgeschoss ehemals verputztes Fachwerkobergeschoss aus relativ schwach dimensionierten Hölzern mit hofseitig abgewalmtem Dach. Bei den jetzt außen sichtbaren Fachwerkteilen handelt es sich um Veränderungen des 18. Jhs. eines im Kern um die Mitte des 15. Jhs. (1440, 1447 d) entstandenen Hauses. Reste der Erbauungszeit – Ständer mit aufgeblattetem, durchgehendem Riegel – haben sich an der (durch einen Anbau verdeckten) rückwärtigen Traufseite, weitere im Dachstuhl sowie vermutlich in der Spindeltreppe erhalten. Eines der ältesten Fachwerkhäuser im Rheingau mit Seltenheitswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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