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Traufständiges Wohnhaus des frühen 18. Jhs. mit massivem Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss. Nachträglich im 19. Jh. verändert wurden Fensterstellung und -form der zur Haupstraße orientierten Fassade. Der damalige Verputz des Obergeschosses wurde später wieder entfernt. Dort als Reste des ursprünglichen Zierfachwerks noch halbe Mannfiguren mit geschwungenen Streben. Heute städtebaulich wirksam ist die ehemals untergeordnete schmucklose Giebelseite an der Ecke Engerweg, die nach Abbruch der Nachbarbebauung weithin sichtbar ist und den Anfang der geschlossenen Bebauung an der Winkeler Hauptstraße markiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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