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Wohnhaus als über acht Achsen langgestreckter, vielleicht aus zwei älteren Häusern im 18. Jh. zusammengezogener und vereinheitlichter Traufenbau. Erdgeschoss von geringer Höhe, massiv mit Sandsteingewänden. Die Bezeichnung „IMR AMF 1719" im Türsturz dürfte sich auf den Umbau beziehen. Obergeschoss leicht schräg vorkragend, Fachwerk verputzt. Verschiefertes Satteldach (Kunstschiefer). Anschließende Hofmauer mit rundbogiger Einfahrt zwischen turmartig gerundeten Mauerpfeilern; mit charakteristischer Torüberdachung (jetzt aus Tonpfannen anstelle der Schieferdeckung). Haus, Mauer und Tor sind wichtige Bestandteile des Straßenbildes. Im Hof zurückliegende zugehörige Scheune oder Kelterhaus des 18. Jhs. mit Krüppelwalmdach, aus Bruchsteinmauerwerk und Fachwerk, durch Anbauten verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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