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Gestreckter Traufenbau mit Satteldach und überbauter rechteckiger Hofeinfahrt. Im Fachwerkobergeschoss sind zwei Bauphasen ablesbar. Westlicher Kernbau um 1680 (1679, 1685 d) mit entsprechendem Zierfachwerk, gekennzeichnet durch halbe Mannfiguren, geschweifte Streben und Andreaskreuz. Die östliche Hälfte wurde im 18./19. Jh. angefügt, gleichzeitig die gesamte Fassade mit sechs regelmäßigen Fensterachsen vereinheitlicht und verputzt. In der Durchfahrt Haustür um 1800, innen Treppe mit Geländer aus gesägten Balustern und barocke Türen.
Im Hof zwei hierher verbrachte Grenzsteine Graf Schönborn und GL.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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