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Nordöstliche Hälfte eines traufständigen Doppelhauses Nr. 81/83. Möglicherweise wurde ein ehemals über zehn Achsen langgestreckter Bau des 18. Jhs. nachträglich geteilt und im 19. Jh. verändert, dabei Nr. 81 auf drei Geschosse erhöht. Im Erd- und 2. Obergeschoss rechteckige, im 1. Obergeschoss rundbogige Fensteröffnungen mit Brüstungsgittern. Putzfassade mit modernen Veränderungen (Fensterteilung, Sockel). Städtebaulich bedeutsamer Bestandteil der geschlossenen Straßenfassung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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