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Traufständiges Wohnhaus des 18. Jhs., im 19. Jh. verändert, mit massivem Erdgeschoss und verputztem Fachwerkobergeschoss. Westliches Pendant des ursprünglich vielleicht zugehörigen, baugleichen, jedoch nachträglich aufgestockten Nachbargebäudes Nr. 81. Straßenseitige Obergeschossfenster rundbogig mit schmiedeeisernen Brüstungsgittern, giebelseitig noch ursprüngliche, eckige Fensteröffnungen. Im Mansarddach kleine Gauben mit Stichbogenfenstern. Verschieferung von Dach- und Giebelflächen überwiegend durch Kunstschiefer ersetzt. Repräsentativ gestaltete, wohl veränderte Hofeinfahrt zwischen verputzten, durch Fugenschnitt betonten Mauerabschnitten. Städtebaulich bedeutende Hausgruppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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