Hauptstraße 84
Hauptstraße 84
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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Winkel
  • Hauptstraße 84
Flur: 19
Flurstück: 63/2

Langgestreckte Hofreite auf sehr schmaler, langer Parzelle, ehemaliges Weingut. Voluminöses Fachwerkwohnhaus auf quadratischem Grundriss an der Ecke Schnitterweg, Front zur Hauptstraße mit breitem Krüppelwalm. Verputzt, Giebelfläche und Rückseite mit Schiefer verkleidet. Fachwerk des 17. Jhs. mit Zierformen; diese sind an der ehemals freistehenden, unverputzten Wand zum jüngeren Nachbarhaus Nr. 82 und innen teilweise sichtbar. Im Inneren qualitätvolle Spindeltreppe über zwei Geschosse mit geschnitzter, gedrehter Treppenspindel, Fuß mit Ornamentik und inschriftlichem Datum 1660. Im Erdgeschoss barocke Zimmertür mit Gewände, weitere alte Tür zum Nebengebäude, historische Beschläge.

Rückwärtig das Grundstück abschließendes, quergestelltes Kelterhaus aus massivem Bruchsteinmauerwerk, Deckenbalken auf einem Längsunterzug, Krüppelwalmdach. Originales Tor aus Eichenholz. Weinkeller mit gewölbtem Zugang (Kellerhals) vom Hof, mit Rundbogengewände aus Sandstein.

Rundbogige Hofeinfahrt mit Verdachung und profilierten Traufbrettern. Alte Begrenzungsmauern des Grundstücks teilweise aus Bruchstein.

Hausmadonna

Muttergottes in hölzernem Gehäuse an der Gebäudeecke; in der Konsole bezeichnet mit der Jahreszahl 1773.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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