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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus des 16./17. Jhs. mit zweifach vorkragender Giebelfront. Im Obergeschoss blieben nur die geschnitzten Eckpfosten sichtbar. Der schlichte Eckstab mit Kapitell und Beschlagwerk bildet eine originelle, wohl relativ frühe Variante dieser im 16. und 17. Jh. verbreiteten Fachwerkzier. An der Giebelspitze weist die noch vorhandene Konsole auf den ehemaligen kleinen Firstwalm hin, der bei einer Dacherneuerung entfernt wurde. Trotz der veränderten Fensterstellung ist qualitätvolles Zierfachwerk zu erwarten. Teile der Hofeinfriedungsmauer sind erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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