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Schlichtes Fachwerkwohnhaus aus dem Beginn des 18. Jh. in einer Ständerkonstruktion mit vorgehängtem Rähm ohne ausgeprägte Fachwerkfiguren. Im Erdgeschoß befinden sich leicht gebogene, einfach verriegelte Stockwerkstreben als konstruktive Versteifung. Der kräftig artikulierte Geschoßüberstand verzichtet auf hervorgehobene Schmuckformen. Das Haus, das am Beginn des Straßenzuges einen wichtigen Akzent setzt, ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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