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Das giebelständige Wohnhaus bildet mit dem ähnlichen Nachbargebäude Johannisberger Straße 1 eine hervorragende Fachwerk-Zweiergruppe an der Einmündung der Johannisberger Straße. Über massivem Erdgeschoss verputztes Obergeschoss mit Satteldach. Die Fassade wurde im 19. Jh. durch den Einbau von Rundbogenfenstern mit eisernen Brüstungsgittern umgestaltet. Die ebenfalls dreiachsig gegliederte Erdgeschosszone (vorher Schaufensterfront mit Mitteleingang und Freitreppe) wurde kürzlich rückgebaut. In der Giebelzone ist das qualitätvolle, regelmäßige Zierfachwerk mit Mannfiguren und Brüstungsrauten aus der Erbauungszeit im 17. Jh. erhalten, auch im Obergeschoss verblieben die zugehörigen geschnitzten Eckpfosten. Trotz der uneinheitlichen Erscheinung aufgrund der verschiedener Bauphasen reizvolle Fassade von guter Wirkung für das Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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