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An dem um 1900 errichteten Doppelwohnhaus angebrachtes Kruzifix aus Holz mit überstrichenem Corpus. Nach Inv. 1965 bäuerische Arbeit aus dem Ende des 18. Jhs. Jüngeres Schutzdach. Wahrscheinlich stand das Kreuz an dieser Stelle ehemals frei außerhalb der Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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