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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Winkel
  • Hauptstraße 166a
  • Hauptstraße 166b
Bischofsmühle
Flur: 57
Flurstück: 19/7, 19/8

Auch als Aumühle bezeichnete, westlich außerhalb des Winkeler Ortkernes im Ortsteil Bartholomä in geringer Entfernung vom Elsterbach gelegene Anlage. Nach Abbildung aus den 1930er Jahren

(siehe S. 83) bestand die Mühle aus einer stattlichen vierseitig geschlossenen Hofanlage mit zwei giebelständigen Bauten an der Hauptstraße, Torbau mit rundbogiger Einfahrt und dem rückwärtig gelegenen Haupthaus. Die Hofeinfahrt trug im Scheitel die Jahreszahl 1778. Ein Mühlgraben zweigte oberhalb vom Elsterbach ab und führte durch das Mühlengrundstück als sog. Bartholomaer Bach zum Rhein (jetzt Straße Am Elsterbach).

Heute erhalten nur das Wohn- und ein Nebengebäude in desolater, durch Gewerbeflächen geprägter Umgebung. Zweigeschossiges, langgestrecktes Hintergebäude vom Ende des 18. Jhs., massiv, verputzt. Haustür mit wertvollem geschnitztem Türflügel aus der Bauzeit in schlichtem Sandsteingewände mit Oberlicht. Verschiefertes Satteldach mit Krüppelwalm und modernen, umregelmäßig angebrachten Gauben. An der Straße giebelständiges eingeschossiges Wohngebäude mit Krüppelwalmdach, verändert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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