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Außerhalb des Ortes in der Weinbergslage 1957 neu erbaut als Ersatz für ein gotisches Häuschen, das mehrfach abbrannte und immer wieder hergestellt wurde; daher der volkstümliche Name Gebranntes Heiligenhäuschen. Darin die Kopie eines Vesperbildes aus dem Ende des 14. Jhs. (Original im Pfarrhaus).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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