Ortsmitte
Kirchweg nach Süden
Laukenmühler Weg 14
Espenschied von Norden
Kapelle am Friedhofsweg
Ortsrand von Norden
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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
Espenschied
  • Gesamtanlage
Ortskern Espenschied

Eichenweg 1-11 (Nordseite), 2, 4 (Südseite)

Gartenfeldstraße 1

Hauptstraße 10, 12

Kirchweg 1-11 (Ostseite), 2-10 (Westseite)

Laukenmühler Weg 2-14 (Nordseite), 1-7 (Südseite)

Wilhelmstraße 2/4

Ortsmitte mit Denkmal

Im Ortszentrum liegt der Dorfplatz, in den sternförmig mehrere Straßen einmünden. Neben einer 1670 gepflanzten, 1972 durch eine Neupflanzung ersetzten Dorflinde gab es hier früher einen öffentlichen Brunnen, der 1902 beim Neubau der Wasserleitung zugeschüttet wurde. Hier stehen das alte Gasthaus Zur Linde sowie das 1948 anstelle des kriegsbeschädigten, aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammenden Gemeindebackhauses errichtete Ärztehaus. Somit ist die Dorfmitte sowohl räumlich als auch funktionell mit ihren traditionellen Elementen des Gemeinschaftslebens erhalten. Der kürzlich entstandene Neubau eines Gemeindehauses (Kindergarten) fügt sich in die vorhandene Struktur ein.

Eine niedrige Ummauerung aus örtlichem Bruchstein umfasst die etwa dreieckige Grünfläche im Zentrum, die bis vor wenigen Jahren Standort eines Ehrenmals für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs war. Nach Entfernung des markanten Denkmals und Pflasterung der Verkehrsflächen mit farblich hier fremd wirkenden Betonsteinen gingen dem Dorfplatz Teile seiner ursprünglichen Eigenart verloren.

Der Kirchweg steigt nach Norden hin an und verläuft als Hohlweg in die Gemarkung. Die Kirche liegt über dem Ort in einem nach Süden von einer Böschmauer terrassenartig begrenzten Friedhof. Dieser bildet mit weiteren, teilweise von Streuobstbäumen bestandenen Gartenparzellen einen grünen Ortsrand. Durch die Höhenstaffelung ergeben sich reizvolle Ausblicke und Straßenbilder.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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