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Das sog. Gemeindehaus wurde als Gemeindeärztehaus 1948 auf dem Gelände des kriegsbeschädigten Backhauses errichtet. Mit Bruchstein-Erdgeschoss und schlicht-konstruktivem Fachwerkobergeschoss stellt sich der Bau als später Vertreter des Heimatstils dar. Zunächst auf einem Rechteckgrundriss errichteter einfacher Baukörper mit verschiefertem Satteldach und Schleppgaube; daran angefügt ein etwas jüngerer, materialmäßig angepasster kleiner Anbau mit abgeschlepptem Dach. Das die Ortsmitte beherrschende Gebäude fügt sich gut in die umgebende ältere Bausubstanz ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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