Kath. Kirche St. Nikolaus
Kath. Kirche St. Nikolaus, Innenraum nach Osten
Friedhofskreuz
Kath. Kirche St. Nikolaus, Innenraum nach Westen
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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
Espenschied
  • Kirchweg 11
  • Kirchweg 9
  • Friedhofsweg 3
Kath. Kirche St. Nikolaus
Flur: 2
Flurstück: 25, 26, 35

Die 1746-48 errichtete Kirche nimmt den höchsten Punkt des Dorfes an seinem Nordrand ein. Schlichter, über Rechteckgrundriss mit 3/8-Schluss errichteter kleiner Saalbau aus verputztem Bruchsteinmauerwerk mit Schieferdach, gekrönt von achtseitigem, schlankem Dachreiter mit Haube und mehrfach unterteilter Laterne. Kleine rechteckige Sakristei an der Südseite, im Westen neuere Vorhalle. Westeingang in profiliertem Holzgewände mit geradem Sturz, auf dem Konsolstein Jahreszahl 1748; rundbogige Fenster. Innenraum mit Muldendecke und hölzerner Westempore. Der Chorraum durch eingezogenen, runden Triumphbogen vom Schiff getrennt.

Hochaltar aus dem 1. Viertel des 18. Jhs., zwischen marmorierten Säulen Ölbild, Kreuzigung mit hl. Magdalena und Nikolaus, 1655, sign. Rambold. Als Aufsatz Immakulata im Strahlenkranz, Mitte 18. Jh., der Werkstatt von Martin Biterich zugeschrieben, ebenso die Figuren des hl. Nikolaus und hl. Johannes von Nepomuk an den Saalwänden. Zwei schlichte Seitenaltäre, links Muttergottes auf Weltkugel mit Schlange, rechts hl. Josef, Holz, Johann Georg Biterich zugeschrieben; 2. Hälfte 18. Jh. Kanzel und Taufstein aus der Erbauungszeit. Die erste, aus der 2. Hälfte des 18. Jhs. stammende Orgel wurde durch eine neue Orgel ersetzt. Taufstein 1663. Neue Kirchenfenster von 1881. 1962-64 Renovierung.

Auf dem als Begräbnisstätte genutzten Kirchhof südlich der Kirche Friedhofskreuz des 19. Jhs. aus Sandstein


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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