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Traufständiges Doppelwohnhaus des 18. Jhs. Es handelt sich augenscheinlich um ein ursprünglich dreizoniges Fachwerkhaus, das nachträglich quer zur Firstrichtung geteilt und an der nördlichen Traufseite erweitert wurde. Fassade ganz verputzt, an den Hauptfronten nur wenig gestört. Eine – durch neue Baumaßnahmen beeinträchtigte – zugehörige Scheune ist östlich davon angeordnet. Die Gebäude sind ein wichtiger Bestandteil des Ortsbildes im Umfeld der Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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