Lauksburg
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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
Espenschied
  • Am Schlößchen
Lauksburg
Flur: 4
Flurstück: 16

Kleine Turmburg südlich von Espenschied am Nordhang des Nabeler Berges im Wispertal. Die zugehörige Mühle (siehe Laukenmühle) wird 1377 als luken mule in dem tale, die Burg 1390 als Luckenmuhle daz hus erwähnt und war zu dieser Zeit mainzisches Lehen der Brömser von Rüdesheim. Die Burg bildete mit dem Ort Espenschied zusammen eine Grundherrschaft. Als Erzbischof Konrad III. 1424 Kuno von Scharfenstein und später Adam von Allendorf die Lauksburg auf Lebenszeit und „mit allem Zubehör und Nutzen" übergab, war Espenschied mit einbegriffen. 1483 ist die Burg im Besitz derer von Greiffenklau, 1508 geht sie an die Ritter von Breidbach (von Heuchelheim?). Im 16. Jh. fällt die bereits ruinöse Burg an Mainz zurück. 1623 heißt es, dass das „Dörflein Espenscheidt" zum „verfallen hus Lauckenmuhl" gehört habe.

Spornförmige Burgstelle mit am Ende liegendem, viereckigem, ehemals durch Balkendecken in drei Geschosse geteiltem Wohnturm, dessen Obergeschoss vielleicht ursprünglich, bis auf die Angriffsseite, aus Fachwerk errichtet war. Das Mauerwerk der heutigen Ruine ist teilweise bis zum Ansatz des zweiten Obergeschosses erhalten und zeigt diverse Fensteröffnungen, eine (später angebrachte) Spitzbogenöffnung und Wandnischen. Der fast quadratische Grundriss hat zur Hofseite hin abgerundete Ecken. Eine Brücke führte über den doppelten Halsgraben zum Burgbezirk, von dessen Ringmauer fast keine Reste erkennbar sind.

Über die Entstehung der Burg liegen unterschiedliche Vermutungen vor. Nach einer Version soll sie wie die Burg Rheinberg im späten 11. Jh. als Gründung der Rheingrafen entstanden sein, nach einer anderen erst um die Mitte des 14. Jhs. zur Sicherung der Laukenmühle, nach der sie ihren Namen erhielt, und der übrigen mainzischen Besitzungen der Grundherrschaft Espenschied außerhalb des Rheingauer Gebücks. Der mit einer Minimalausstattung bezüglich der Bewohnbarkeit versehene Burgturm („Kemenatenburg") mit nur schwacher Befestigung scheint im Hinblick auf seine Nutzung einen Bautyp zwischen Wohnturm und bewohnbarem Wehrturm (vergl. Nollig in Lorch) darzustellen.

Lauksburg und Laukenmühle bilden als reizvolles Ensemble ein bedeutendes kulturlandschaftliches Element des Wispertals.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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