Ehem. Reichsarbeitsdienstlager, Gefallenenehrenmal
Ehem. Reichsarbeitsdienstlager, Lagertor
Teile der Allee im unteren Wegeabschnitt (2022) (Foto: Fritzsche)
Teile der Allee im unteren Wegeabschnitt (2022) (Foto: Fritzsche)
Ehem. Reichsarbeitsdienstlager, Aufgang
Aufgang zum Lager (2022) (Foto: Fritzsche)
Ehem. Reichsarbeitsdienstlager, Baracke
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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
Espenschied
  • Wisperstraße (L 3033) 7
  • Mehrholz
Reste des Reichsarbeitsdienstlagers

Nahe von Lauksburg und Laukenmühle am Wispertal gelegenes ehemaliges Lager des Reichsarbeitsdienstes, erbaut um 1936-38 als Lager für Männer, die im Straßen- und Wegebau arbeiteten; auch Erholungslager. Ursprünglich waren zugehörig: vier Mannschaftsbaracken für je 100 Mann, Küchen- und Speisebaracke, Verwaltung; außerdem Schießstand, Exerzierplatz, Lagerführerhaus, Wache und Wachtturm (Feuerwache). Nach Abbruch des Lagers 1945-46 wurden die eingeschossigen Holzfertigteil-Baracken nach Wiesbaden versetzt.

Tor, Wege und Grundmauern aus örtlichem Schiefer. An der Wisperstraße hohe Böschungsmauer mit rundbogiger Toröffnung, daneben Nische einer ehemaligen Wache. In die Mauer eingelassene Sandsteintafel mit Inschrift „RAD", darunter klein „5/257" (Abteilung Gottfried Keller). Oberhalb der Mauer ein Sandsteinkreuz als Denkmal für zwei 1945 gefallene deutsche Soldaten. Der ansteigende Weg zu dem am Hang gelegenen Lager ist als einseitige Kastanienallee angelegt. Auf halber Höhe ein breiter Treppenaufgang zu den ehemaligen Baracken. Hier finden sich noch (jetzt im Wald gelegene) Fundamentmauern mit Treppenaufgängen. Nordwestlich davon die letzte erhaltene, zweigeschossige Baracke (ehem. Verwaltung, Küche/Essen und Wohnen). Erdgeschoss aus Mauerwerk, Obergeschoss als Holzfertigbau errichtet. Weitgehend originaler Zustand mit Doppelfenstern, Holzwänden, Dielenböden, im Erdgeschoss Schieferboden. Auf dem Gelände weiter östlich ein ehemaliger Stollen oder Bunker.

Eines der wenigen in der Region erhaltenen baulichen Dokumente des Dritten Reiches, von orts- und regionalgeschichtlicher Bedeutung. Sachgesamtheit


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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