Untere Schwemmbach 8
Untere Schwemmbach 8
Untere Schwemmbach 8
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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Winkel
  • Untere Schwemmbach 8
Flur: 21
Flurstück: 23/5, 24/4

Ehemals ausgedehnte Hofanlage mit bis zum Rheinufer reichendem, von einer Mauer umgebenem Areal. Dieses wurde nach Parzellierung mit modernen Wohnhäusern bebaut, dabei die Ummauerung teilweise entfernt.

Stattliches traufständiges Hauptgebäude mit Fachwerkobergeschoss und Krüppelwalmdach über hohem massivem Erdgeschoss. Auf das frühe 17. Jh. zurückgehendes Fachwerk mit gebogenen Streben, geschnitzten Knaggen, hochgestellten Andreaskreuzen und stark verwitterter Schnitzerei der Eckständer als Restformen aus der Bauzeit. Eingriffe des 18. Jhs. mit Änderung der Fensterstellung und Verputz des Fachwerks. An der weithin sichtbaren Rheinseite jetzt vorgeblendetes „Kunstfachwerk", das keine Rückschlüsse auf den ursprünglichen Zustand zulässt. Im Inneren nach Inv. 1965 hölzerne Wendeltreppe mit gedrehter, reich profilierter Spindel; Handlauf durchbrochen, am Fuß Jahreszahl 1677. In der Hofmauer Torbau mit rundbogiger Einfahrt. Als Abschluss des langrechteckigen Hofes quergestellte, langgestreckte, überwiegend massiv gemauerte Scheune oder Kelterhaus des 18. Jhs. mit Krüppelwalmdach; jüngere Anbauten. Trotz des veränderten Zustandes siedlungsgeschichtlich bedeutende Hofanlage.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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