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Mehrgeschossiges Fachwerkhaus in Ständer-Rähm-Mischbauweise mit einer Halle im Bereich der Ständerkonstruktion, darüber Rähmaufsatz in einer erneuerten Fachwerkkonstruktion aus ¾-Streben mit mehrfacher Verriegelung, die mit einem Versprung versehen sind. Die Gerüstabzimmerung läßt eine Datierung in den Beginn des 16. Jh. zu. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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