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Das traufständige Wohnhaus am Beginn der Kirchstraße unterscheidet sich durch seine Stellung von der sonst überwiegend giebelständigen Bebauung. Bis auf moderne Fenster unverändert erhaltenes Fachwerkhaus des 17./18. Jhs. einschließlich vollständiger (geringfügig ergänzter) Schieferverkleidung des 19. Jhs. Auffallend ist hier die ortstypische Verschieferung der Gebälkzone mit hervorstehenden Balkenköpfen ohne Schalbrett, wie sie früher auch bei anderen Beispielen in Ransel ausgeführt war.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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