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Giebelständiges Fachwerkwohngebäude aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. mit Krüppelwalm. Erdgeschoss verputzt, Obergeschoss verschiefert. Gute Ensemblewirkung mit den Nachbarbauten. Das Gebäude ist Bestandteil der ortsbildprägenden Häuserreihe in der Kirchstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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