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Um 1900 erbautes, weit außerhalb des Ortskerns gelegenes villenartiges Wohnhaus mit Aufschrift „W. Bauer, Weingut/Weinhandel". Über einem bis zur Straße vorgezogenen, aus Bruchsteinen gemauerten, vermutlich die Kellereiräume enthaltenden Sockelgeschoss erhebt sich über fast quadratischem Grundriss der zweigeschossige Massivbau mit Krüppelwalmdach. Die Putzfassade zeigt eine symmetrische Gliederung mit Betonung der leicht vortretenden Mittelachse durch ein übergiebeltes Zwerchhaus. Hier eine durch Pilaster getrennte Fenstergruppe. Weitere Merkmale sind ein Bogenfries unter der Traufe, kräftige Gurtgesimse sowie die Akzentuierung des Mittelrisalits durch einzelne Eckquader. Östlich angesetzt ein eingeschossiger verglaster Wintergarten. Wie das Weingut Altenkirch (Binger Weg 2) Beispiel für die Aussiedlung von Weingütern aus dem beengten Ortskern mit Entwicklung einer eigenen Architekturform
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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