Bleichstraße 2
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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
  • Bleichstraße 2
Flur: 68
Flurstück: 53

Giebelständiges Fachwerkwohnhaus, im Eckpfosten bezeichnet „ANNO 1558". Das Datum könnte sich auf einen Umbau des um 1500 entstandenen Gebäudes beziehen. Das niedrige, an der Ecke abgerundete Massiv-Erdgeschoss, über dem auf einer Strebe das Fachwerkobergeschoss auskragt, die Längsbalkenlage, die hohen gebogenen, überblatteten Strebefiguren und das hohe Satteldach mit kleinem, steil herabgezogenem Firstwalm sind charakteristische Merkmale des spätmittelalterlichen Hauses. Das Fachwerk wurde im Bereich der Obergeschossfenster im 18./19. Jh. verändert. An der Traufseite niedrige rundbogige Türöffnung, daneben vielleicht ehemaliger Kamin, der sich als massiver Bauteil bis zur Traufe zieht. Seltenheitswert aufgrund der frühen Entstehungszeit, noch relativ unverfälschter Erhaltungszustand. Gute städtebauliche Wirkung, Rest der alten Bebauung rechts der Wisper.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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