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Zwei umfriedete langrechteckige Flächen unter- und oberhalb des Kapellenwegs; die erste Anlage aus der Mitte des 19. Jhs. Mittiger Eingang von oben, schmiedeeisernes Tor, flankiert von Sandsteinpfosten mit Urnenaufsätzen. Beiderseits des Wegs zwei mächtige Kastanien. Nördlich des Kapellenwegs die Friedhofserweiterung der Zeit um 1900 als gleichartige Fläche oberhalb einer massiven Böschungsmauer, ebenfalls mit schmiedeeisernem Tor und Treppenaufgang. Daneben in der Mauer neugotische Nische mit Christusfigur um 1850. In die nördliche Einfriedungsmauer integrierte hohe, übergiebelte spitzbogige Nische aus Backstein, darin das Friedhofskreuz. Östlich davon ehemalige kleine Kapelle oder Leichenhalle aus Backsteinmauerwerk. Auf beiden Friedhofsflächen erhaltenswerte Einzelgrabmäler und einzelne markante Bäume.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |