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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
  • Katzengraben 3a
Elektrowerk Lorch
Flur: 83
Flurstück: 422/1

Das 1904 errichtete Gebäude trägt im Giebel die Aufschrift „Elektro-Werk Lorch". Von allen Rheingauorten erzeugte Lorch am längsten – bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges – eigenen Strom. In Hanglage an der ansteigenden Straße gelegener, eingeschossiger Baukörper auf langrechteckigem Grundriss mit höherem Querriegel, dem ein Blendgiebel vorgestellt ist. Über Bruchsteinsockel Backsteinmauerwerk mit verputzten Wandflächen zwischen plastisch vortretenden Ziegelgliederungen. Hohe, gekuppelte, ziegelumrahmte Lichtöffnungen mit Industrieverglasung zwischen flachen Blendbögen im Hallenbereich. Die Giebelfassade mit Stufengiebel wird ebenfalls kontrastreich durch Ziegelbänder strukturiert. Handwerklich qualitätvoller, wohlerhaltener Industriebau von prägnanter Wirkung im Straßenbild.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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